in kürze KAUF JUNGER HAUSTIERE
: Rückgaberecht gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat die Verbraucherrechte beim Kauf von jungen Haustieren gestärkt. Laut Richter dürfen etwa Fohlen nicht als „gebrauchte“ Sache verkauft werden. Die Unterscheidung zwischen „neuen“ und „gebrauchten“ Tieren ist für das Rückgaberecht bei später festgestellten Mängeln von Bedeutung (AZ: VIII ZR 3/06). (afp)