WIKILEAKS-GRÜNDER JULIAN ASSANGE
: Widerspruch gegen Auslieferung

LONDON | Wikileaks-Gründer Julian Assange hat gestern in London Berufung gegen seine Auslieferung an Schweden eingelegt. Ein Gericht hatte die Auslieferung des 39-Jährigen auf der Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls vor einer Woche für rechtens erklärt. Das Gericht muss nun in 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt. Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung, hat aber bisher keine Anklage gegen ihn erhoben. Er soll im August 2010 mit zwei Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, obwohl beide auf das Benutzen eines Kondoms bestanden. Einer Frau soll er sich genähert haben, als sie schlief. Assange bestreitet die Vorwürfe und vermutet politische Motive hinter seiner Strafverfolgung. (dpa)