Urteil zu Integration

Schulplätze für Berliner Integrationskinder dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht verlost werden. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dürften nur abgewiesen werden, wenn es keine Möglichkeit einer angemessenen Förderung gebe, teilte das Gericht am Montag mit. Damit war die Klage einer Schülerin erfolgreich. Sie hatte sich vergebens für eine 7. Klasse an einer allgemeinen Schule in Mitte beworben. Dort standen 24 Bewerbungen von Integrationskindern 16 Plätzen gegenüber. Nachdem Geschwisterkinder berücksichtigt wurden, verloste die Schule die restlichen Plätze. Dies sei rechtswidrig gewesen, so das Gericht. Das Schulgesetz sei nicht beachtet worden. (dpa)