ANTIFALTEN-MITTEL
: Rechtslücke bei Tierversuchen

BERLIN | Die Grünen haben eine Rechtslücke bei Tierversuchen für Antifalten-Mittel kritisiert. „Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass für Ihre Schönheit keine Tiere leiden müssen“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin Nicole Maisch. Für Versuchsmethoden, wie sie auch für Präparate wie Botox üblich sind, wurden 2013 rund 21.000 Mäuse verwendet, antwortete die Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage. Tierversuche für äußerliche Kosmetika sind grundsätzlich verboten. Botox-Produkte seien aber zur Injektion bestimmt, werden also gespritzt, hieß es. (dpa)