MOLLATH-VERFAHREN
: Verteidiger wollen nicht mehr – müssen aber

REGENSBURG | Die Pflichtverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren des einstigen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath haben um Entpflichtung von ihren Mandaten gebeten – allerdings vergeblich. Das Landgericht Regensburg sah gestern weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis und entband die Anwälte nicht von ihrem Pflichtmandat. Mollath sei „bislang hervorragend verteidigt“ worden, erklärte die Vorsitzende Richterin. Beide Pflichtverteidiger hatten am Montag ihre Entpflichtung beantragt. „Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre“, sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate zur Begründung. (dpa)

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