Freispruch für den eigentlichen Chef

Vier Jahre nach schwerem Busunglück könnte der vermeintliche Busunternehmer straffrei ausgehen

Eines der schwersten Busunglücke der vergangenen Jahre bleibt vermutlich ohne strafrechtliche Folgen. Fast vier Jahre nach dem Unfall eines vollbesetzten Reisebusses bei Lyon ist für den angeklagten Mitarbeiter des niedersächsischen Busunternehmens ein Freispruch in Sicht. Die 12. Große Strafkammer am Landgericht Hannover lehnte gestern weitere Beweisanträge ab. Zudem könne dem Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht werden.

Die Anklagevertretung hatte in ihrem Plädoyer appelliert, die Verhandlung fortzusetzen. Der 43-jährige Angeklagte sei der eigentliche Chef des Unternehmens, sagte Staatsanwalt Ralf Eitner. Er habe den völlig übermüdeten Fahrer, der nur auf dem Papier der Firmenchef war, für die Fahrt eingesetzt. Der voll besetzte Bus war am Morgen des 17. Mai 2003 auf der französischen Autobahn ins Schleudern geraten, durchbrach ein Brückengeländer und überschlug sich mehrmals. 28 Menschen starben, darunter der Fahrer. 46 Reisende wurden zum Teil schwer verletzt.

Die Besonderheit des Prozesses macht eine Vorgabe des Oberlandesgerichts Celle aus. Demnach muss das Landgericht Hannover zunächst über die mögliche Geschäftsführertätigkeit des Angeklagten entscheiden, ehe das eigentliche Unfallgeschehen verhandelt werden kann. Das Gericht hatte bereits im Herbst vergangenen Jahres einen Freispruch in Aussicht gestellt. Am Montag soll das Urteil verkündet werden. DPA