Mindestverdienst
: Dumping nur für Deutsche

Löblich, wenn die Arbeitsagenturen gegen Dumpinglöhne vorgehen. Und die Tarifhöhe scheint dafür auf den ersten Blick das angemessene Kriterium. Problematisch wird es nur, wenn dabei verschiedene Maßstäbe für In- und Ausländer gelten.

Kommentarvon Jan Kahlcke

In manchen Branchen sind die Tarifabschlüsse nicht viel mehr als Theorie. Das Transportwesen zählt dazu. Viele kleine Unternehmen wären weg vom Fenster, wenn sie Tarif zahlen müssten. Die Arbeitsagenturen wissen das und würden einen Teufel tun, dagegen zu intervenieren. Sofort hätten sie eine Menge neuer Kunden auf der Matte stehen. Sie hätten auch gar kein rechtliches Instrumentarium, gegen Lohndrücker vorzugehen.

Bei geduldeten Flüchtlingen, die sich jetzt ihr Bleiberecht „verdienen“ müssen, ist das etwas anderes. Penibel wird geschaut, dass sie Tariflohn bekommen. Sonst gibt es keinen Job – und auch kein Aufenthaltsrecht. So wird aus dem Instrument gegen Lohndumping plötzlich eines der Abschottung gegen fremde Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Nebenbei hebelt man damit die ohnehin restriktive Bleiberechtsregelung aus. Denn kaum ein Geduldeter durfte sich in den letzten Jahren so qualifizieren, dass er jetzt einen der begehrten Tarifarbeitsplätze ergattern kann.

Das Lohndumping bleibt also ein Privileg der Deutschen.