Gericht entzieht Imam Asylstatus

ISLAMISMUS Die Abschiebung eines mutmaßlichen Hasspredigers rückt näher. Er hat gegen UN-Regeln zum Terrorismus verstoßen, sagt der Richter

MÜNSTER dpa | Die Behörden stufen ihn als islamistischen Hassprediger ein, jetzt ist die Abschiebung des Imams aus Deutschland ein Stück näher gerückt: Das Oberverwaltungsgericht in Münster entzog ihm am Mittwoch seinen Asylstatus. Das Gericht gab der Berufung der Bundesrepublik gegen ein erstes Urteil statt, das zugunsten des Mannes aus Ägypten ausgefallen war.

Das Gericht hatte am Mittwoch über zwei Fälle zu entscheiden. Es ging um das Asylrecht des Ägypters und das davon abhängige Asylrecht seiner 15-jährigen Tochter. Dem Imam war bereits 2006 das Recht auf Asyl aberkannt worden. Dagegen hatte er geklagt und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Minden Recht bekommen.

Das Oberverwaltungsgericht sah die Aberkennung des Asylrechts jedoch nun als rechtmäßig an. Der Imam habe in der Vergangenheit „mit seinen Handlungen gegen die Grundsätze der Vereinten Nationen“ zum Terrorismus verstoßen. Auf eine Wiederholungsgefahr komme es nicht an, sagte der Vorsitzende Richter. Der Imam versicherte, er habe sich bereits im Jahr 2000 gegen den Dschihad ausgesprochen. Predigten, in denen er öffentlich zur Gewalt gegen Juden und Christen aufgerufen habe, seien falsch übersetzt worden.

Eine Revision ließ das Gericht in Münster nicht zu. Dagegen will der Ägypter nun Beschwerde einlegen. Sein Anwalt betonte, das Urteil sei „nur eine Etappe“ gewesen. „Es kann noch Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung fällt.“ In einem weiteren Prozess müssen Richter nun prüfen, ob der Imam tatsächlich abgeschoben werden soll. Seine Klage gegen die Ausweisung hatte der Ägypter in erster Instanz verloren, die Entscheidung aber angefochten. Nur wenn er kein Asylrecht hat, darf er abgeschoben werden. Das ist nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nun wahrscheinlicher.

(Az.: 11 A 1439/07.A)