Das Kinderkrach-Wetter

Kinder dürfen Krach machen – besonders auf dem Spielplatz.“ Darauf weist die Kindersenatorin hin. „Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind (...) grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar“, steht im Gesetz. Auch bei 27 Grad in der Sonne