Berlin liegt doch nicht in der Pampa

ETIKETTENSCHWINDEL Landgericht bestätigt Aus für suggestiven Flughafennamen „Magdeburg-Berlin“

Der Flugplatz Cochstedt in Sachsen-Anhalt darf nicht mehr mit dem Namen „Berlin“ um Fluggäste werben. Das Landgericht Berlin hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung dem Betreiber des Flughafens in der Nähe von Magdeburg untersagt, den Namen „Airport Magdeburg-Berlin International“ zu verwenden. Die Richter bestätigten damit eine entsprechende Verbotsverfügung vom 28. Oktober 2010.

Die Berliner Flughäfen hatten im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die Umbenennung des Flugplatzes Cochstedt erwirkt. Das Landgericht folgte der Argumentation, wonach die Umbenennung des Flugplatzes Cochstedt in mehrfacher Hinsicht einer „Irreführung von Passagieren entspricht und gleichzeitig eine Wettbewerbsverzerrung darstellt“.

Nähe zu Berlin suggeriert

Der Name „Magdeburg-Berlin International“ suggeriert nach Ansicht des Gerichts eine räumliche Nähe zur Hauptstadt und führt angesichts einer Entfernung von 185 Kilometern nach Berlin die Passagiere in die Irre, hieß es. Die Fahrzeit mit dem Auto in die Hauptstadt betrage mehr als zwei Stunden, an das Bahnnetz sei der Flugplatz gar nicht angeschlossen.

Zudem täusche der Name „eine nicht vorhandene Größe und Internationalität des Flugplatzes und des Flugangebots vor“, argumentierten die Richter im Eilverfahren. Im Wesentlichen würden in Cochstedt derzeit Kleinflugzeuge abgefertigt. Die Entscheidungsgründe zu dem Urteil des Landgerichts von Mittwoch lagen noch nicht vor.

Der Betreiber des Cochstedter Flughafens hatte im vergangenen Oktober die Namensgebung explizit damit begründet, man wolle „künftig auch Passagiere aus dem Großraum Berlin gewinnen“. Der Flugplatz im Salzlandkreis ging im Sommer 2010 in Betrieb und will unter anderem Ferien- und Billigflieger anziehen. (dapd, dpa)