Hamburgensien hinter Gittern

Senat erarbeitet eigenes Strafvollzugsgesetz für Jugendliche. Der zuständige Senator findet Vorschläge für bessere Bildung der Gefangenen „überspitzt“

Hamburg geht einen Sonderweg: Noch vor der Sommerpause will Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) ein eigenes Gesetz für den Jugendstrafvollzug vorlegen. Neun andere Bundesländer haben sich zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Doch „die grundsätzliche Idee ist, dass jedes Land auf Grund der Föderalismusreform ein eigenes Gesetz machen kann“, heißt es aus der Justizbehörde. „Und genau davon machen wir Gebrauch.“

Große Neuerungen für die Haftbedingungen junger Krimineller wird das Gesetz kaum bringen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt beispielsweise die Unterbringung in Wohngruppen – wie es sie im Jugendgefängnis Hahnöfersand bereits gibt. Der CDU-Senat scheint die Gelegenheit nicht nutzen zu wollen, den Standard der Resozialisierungsmaßnahmen und Entlassungsvorbereitung festzulegen. Baden-Württemberg etwa plant, jungen Gefangenen ein Recht auf Bildung zu garantieren. Das findet Lüdemann „ein wenig überspitzt“.

Auch einen Vorschlag der GAL hat der Justizsenator bislang nicht aufgegriffen. Die Grünen haben bereits voriges Jahr einen eigenen Entwurf verfasst – ihr zentraler Punkt: Jeder Jugendliche soll einen Rechtsanspruch auf einen verbindlichen Förderplan bekommen. Die SPD-Fraktion wird heute ebenfalls einen eigenen Entwurf präsentieren.

Im vergangenen Mai hat das Bundesverfassungsgericht für Jugendliche im Gefängnis ein eigenständiges Gesetz verlangt. Bisher sind jungen Kriminellen im Strafvollzugsgesetz nur einzelne Passagen gewidmet – die Haftbedingungen sind in schlichten Verwaltungsvorschriften festgelegt. Das reicht nicht, befanden die Karlsruher Richter: Junge Kriminelle bräuchten keine „Light-Version“ des Erwachsenenvollzuges, sondern Haftbedingungen, die auf ihre spezifische Situation eingehen.

Im Zuge der Föderalismusreform ist die Ausgestaltung dieser Vorgaben nun Ländersache geworden. Der Befürchtung, dass es nun zu einem Wettbewerb um den billigsten und härtesten Vollzug kommen könnte, versuchen neun Bundesländer durch gemeinsame Regelungen entgegenzutreten. Elke Spanner