„Es ist nichts Halbes und nichts Ganzes“

Harald Petersen von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hätte lieber ein eindeutiges Gerichtsurteil

taz: Im Mannesmann-Prozess haben sich Staatsanwälte und Verteidiger auf die Einstellung des Verfahrens gegen Josef Ackermann und den Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser geeinigt. Wie finden Sie das?

Harald Petersen: Das ist unbefriedigend. Man hätte erwartet, dass das Gericht eine eindeutige Entscheidung trifft. Aber mir ist diese Lösung lieber, als wenn da gar nichts herausgekommen wäre. Der Bundesgerichtshof hat ja vorgegeben, dass ein strafbares Verhalten vorgelegen hätte, wenn bestimmte Sachverhalte hätten nachgewiesen werden können.

Ist Ackermann nun schuldig oder nicht?

Mittlerweile hat auch die Verteidigung eingesehen, dass es sich um ein strafbares Verhalten handeln könnte – und dass zumindest die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass es zu einer Verurteilung käme. Die Verteidigung hätte nie und nimmer diesen Deal vorgeschlagen, wenn sie nicht der Meinung wäre, dass eine Verurteilung drohte. Das ist für die Außenwelt ein eindeutiges Signal.

Welche Folgen wird das für Ackermann haben?

Gar keine. Die Finanzaufsicht wird sich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob er als Vorstandschef einer Bank geeignet ist. Mit diesem Einstellungsverfahren wird allerdings auch nicht festgestellt, dass er eine Straftat begangen hat.

Es bleibt aber ein Freispruch zweiter Klasse …

Es ist sowohl ein Freispruch als auch eine Verurteilung zweiter Klasse. Es ist nichts Halbes und nichts Ganzes.

Müsste diese Entwicklung des Verfahrens aus Ihrer Sicht nicht Folgen haben?

Es ist unbefriedigend, wenn der Mann an der Spitze der Deutschen Bank zumindest im Ruch steht, eine Straftat begangen zu haben. Aber man kann es auch umgekehrt sehen. Die Staatsanwaltschaft hat dem Verfahren nur zugestimmt, weil sie sich nicht sicher war, dass sie eine Verurteilung hinbekommt.

Ackermann müsste 3,2 Millionen Euro bezahlen, Esser, der im Gegensatz zu Ackermann profitiert hat, nur 1,5 Millionen. Ist das gerecht?

Die Höhe der Einstellungssummen ist davon abhängig, wie hoch das Einkommen ist. Da ist Ackermann den anderen wahrscheinlich haushoch überlegen und zahlt deshalb am meisten. Bei einer Verurteilung müsste er auch den höchsten Tagessatz bezahlen.

INTERVIEW: GERNOT KNÖDLER