das wichtigste
: Schöffin mit Kopftuch fliegt

DORTMUND dpa ■ Eine kopftuchtragende muslimische Laienrichterin darf ihr Hilfsschöffenamt nicht mehr ausüben. Dies entschied die zuständige Kammer des Landgerichts Dortmund. Ein Vorsitzender Richter hatte die Schöffin Anfang November von einer Sitzung ausgeschlossen. Die zuständige Kammer kam jetzt zu der Auffassung, dass die Schöffin den Grundsatz, nach dem ein Schöffe neutral sein und ohne Ansehen der Person urteilen müsse, nicht einhalten könne. Insbesondere sei sie nicht in der Lage, Männer und Frauen gleich zu behandeln.