Bushido: Konzerte überwacht

DÜSSELDORF taz ■ Die Konzerte des Skandal-Rappers Bushido am 21. Februar und 28. April in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf werden vom Ordnungsamt kontrolliert. Der Verkauf der CDs soll ebenfalls überwacht werden. Neben Jugendamt und SPD hält auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn seine Lieder für bedenklich. Seine Konzerte jedoch können nicht verboten werden, wie von Düsseldorfer Lokalpolitikern gefordert (taz berichtete). Bushidos Anwalt hatte in einer Erklärung versichert, dass bei den Konzerten auf die indizierten Lieder verzichtet werde. Michael Bergmann, Sprecher des Düsseldorfer Ordnungsamtes, sagte gegenüber der taz, dass Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet würden, wenn Bushido sich nicht an das Verbot hält. Bisher sind acht Lieder des Rappers von Jugendschützern als jugendgefährdend eingestuft worden. Sie thematisieren häufig Sex, Gewalt und Drogen. PBM