DAS STASIUNTERLAGENGESETZ

Das Gesetz: Das Stasiunterlagengesetz regelt die Überprüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach der gültigen Fassung von 1991 endet nach 15 Jahren, also in wenigen Wochen, die Möglichkeit, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf Stasi-Tätigkeit zu überprüfen. Um das zu verhindern, wird der Bundestag morgen eine Neuregelung beschließen.

Der Inhalt: Es wird weiter reguläre Überprüfungen auf Stasi-Verstrickungen geben. Allerdings nur noch von Spitzenfunktionären in Politik und Verwaltung, befristet auf fünf Jahre. Mitarbeiter von Institutionen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur werden ohne Befristung geprüft. Gestrichen werden soll der Verjährungsgrundsatz, wonach einem Beschäftigten eine Stasi-Tätigkeit nach 15 Jahren nicht mehr vorgehalten werden darf. Wissenschaftler und Journalisten sollen künftig leichter Aktenzugang erhalten.Der Streit: Die Neuregelung ist ein Kompromiss. DDR-Opferverbände, ehemalige Bürgerrechtler und auch die Länder hatten Druck gemacht gegen einen Entwurf von SPD, CDU und Grünen, demzufolge nur noch herausgehobene Funktionsträger, die mit der SED-Aufarbeitung befasst sind, regulär überprüft werden sollen. In allen anderen Fällen sollte dies nur noch bei konkretem Verdacht erlaubt sein. Die Verjährung sollte rechtskräftig werden.

Doch selbst Teile der CDU gingen auf Distanz. Zu groß war die Sorge, die Aufarbeitung des SED-Erbes gerate zur Farce. Anfang November verschob der Bundestag die Abstimmung über das Gesetz überraschend auf den 30. November. Mit der jetzt gefundenen Einigung können die meisten Gegner und Befürworter leben. „Mehr war nicht herauszuholen“, sagt Hubertus Knabe. Er wird die Debatte morgen nicht live im Bundestag verfolgen; er hat einen Termin. HH