…klagt ein V-Mann auf Vergütung

V-Mann oder Buh-Mann? Ohne die Hilfe gut informierter Kreise hätte die Kriminalpolizei Hannover vermutlich lange nach den Dieben der Stradivari von Roderic von Bennigsen gesucht. Die Fahnder fädelten ein Scheingeschäft ein, um die mit 1,5 Millionen Euro versicherte Geige des Barons zurückzubekommen. Vor dem Landgericht Hannover klagt heute ein Mann gegen die Polizeibehörde auf eine Vergütung in Höhe von 150.000 Euro. Als Verbindungsperson der Polizei stünden ihm fünf Prozent des Wertes des damaligen Diebesguts zu. Bei dem Beutezug auf Rittergut Bennigsen waren 2008 Kunstgegenstände im Wert von drei Millionen Euro gestohlen worden, darunter auch jene Stradivari. „Der Mann war nie als V-Person für uns tätig“, sagte Polizeisprecher Stefan Wittke. Er sei lediglich Zeuge in dem Verfahren gewesen und nicht einmal der entscheidende Tippgeber. Doch wie beweist man eine V-Mann-Tätigkeit? Mit einem Arbeitsvertrag? Und sind fünf Prozent der übliche Spitzel-Tarif? Das Bundeskriminalamt konnte gestern auf diese Fragen keine Antwort geben.