Volksentscheid ist jetzt Gesetz

Das beim Volksentscheid beschlossene Gesetz zur Offenlegung der Wasserverträge ist seit Sonntag in Kraft. Darauf hat Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix am Mittwoch hingewiesen. Bis zum 13. März 2012 müssen alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden zum umstrittenen Teilverkauf der Wasserbetriebe auf den Tisch – sonst sind sie unwirksam. Beim Volksentscheid am 13. Februar hatten über 98 Prozent der Teilnehmer für die Offenlegung gestimmt. Der Senat hat zahlreiche Dokumente über das Geschäft aus dem Jahr 1999 offengelegt und geht davon aus, dass das Anliegen erfüllt ist. (dpa)