Abschieberecht
: Die Besten müssen raus

Es ist eine Geschichte, die man schon tausendmal gehört zu haben meint: Ein Ausländer, den die Verwerfungen der Weltläufe irgendwie nach Deutschland gespült haben, hat nach den Buchstaben des Gesetztes eigentlich keine Chance auf einen legalen Aufenthalt. Nun ist aber gerade dieser Mensch einer, wie ihn die Meinungsführer in der Integrationsdebatte sich wünschen würden: Spricht gut deutsch, arbeitet, wenn man ihn lässt, und wenn nicht, engagiert er sich eben ehrenamtlich.

KOMMENTARVON JAN KAHLCKE

Für den Zuschauer ist es schon fast wie ein zynisches Spiel: Mal gehen solche Fälle gut aus, die Vernunft siegt über den Paragrafendschungel, und mal eben nicht. Dass daran Existenzen hängen, manchmal sogar Menschenleben – das machen sich die wenigsten klar.

Das Ausländerrecht ist für die Betroffenen voller Fallstricke: Wer an der „Klärung seiner Identität“ mitwirkt, entscheidet die Ausländerbehörde, die sich von den bürokratischen Verhältnissen in den Herkunftsländern oft keinen Begriff macht. Geht ihr Daumen runter, droht die Abschiebung. Wer darauf aus Angst untertaucht, schafft spätestens damit seinen Abschiebegrund.

Vor der Macht der Gesetze scheinen Härtefallkommissionen manchmal wirklich nicht mehr als ein Feigenblatt. Das mindeste, was man fordern kann, ist eine aufschiebende Wirkung ihrer Verfahren.