Dutschke wählen: Nein ankreuzen!

Bürgerentscheid am 21. Januar über die Rudi-Dutschke-Straße: Sie haben noch Fragen?

Wann findet das Bürgerbegehren zur Dutschke-Straße statt?

Am 21. Januar. Wie bei jeder anderen Bundes- oder Landtagswahl: Sonntag, zwischen 8 und 18 Uhr, sind die Wahllokale geöffnet. Es wird sofort ausgezählt – und das vorläufige Ergebnis noch am Abend bekannt gegeben.

Wer darf überhaupt abstimmen?

Das Bürgerbegehren ist Sache des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Wahlberechtigt sind Einwohner des Bezirks. Mindestalter: 16 Jahre. Auch EU-Bürger dürfen auf Bezirksebene abstimmen. Insgesamt sind 182.592 Einwohner wahlberechtigt.

Ist Briefwahl möglich?

Ja. Das Bezirksamt verschickt am 18. Dezember eine amtliche Mitteilung an die Wahlberechtigten, in der auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen wird. Zudem werden die Positionen sowohl des Bezirksamts als auch der CDU dargestellt.

Was steht denn überhaupt zur Abstimmung?

Da die CDU das Bürgerbegehren initiiert hat, liegen in den Wahllokalen Stimmzettel mit folgender Formulierung aus: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Umbenennung eines Teils der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße zurückzunehmen.“ Wichtig: Wer also für die Umbenennung in Rudi-Dutschke-Straße ist, muss „Nein“ ankreuzen.

Wann gewinnt die taz das Bürgerbegehren gegen die CDU?

Bei Bürgerbegehren gibt es ein Quorum von 15 Prozent, das zunächst zwingend überschritten werden muss. Heißt: 27.389 Stimmberechtigte müssen wählen gehen, damit der Bürgerentscheid überhaupt gültig ist. Wird das Quorum unterschritten, hat die CDU automatisch verloren – egal was die Mehrheit gewählt hat. Gehen über 27.389 Stimmberechtigte zur Wahl, entscheidet die Mehrheit.

Wenn die taz das Bürgerbegehren gewinnt, wird dann das Bezirksamt sofort die Straßenschilder auswechseln?

Nein, denn parallel zum CDU-Bürgerbegehren hat eine Anwohnerinitiative, an der auch die Axel Springer AG beteiligt ist, Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Der Rechtsstreit zwischen den Dutschke-Straße-Gegnern und dem Bezirksamt hat „aufschiebende Wirkung“ selbst für eine per Bürgerentscheid beschlossene Umbenennung. Das Urteil steht noch aus. Zudem hat die unterlegene Partei noch die Möglichkeit der Revision vor dem Oberverwaltungsgericht.

Rund 250.000 Euro kostet dem Vernehmen nach das Bürgerbegehren. Wegen dieser Straßen-Umbenennung – muss das sein?

Ja, sagt Michael Efler vom Berliner Verein „Mehr Demokratie“. Denn: „Wer verbindliche, demokratische Mitentscheidungselemente haben will, auf den kommen eben auch Kosten zu.“

In Berlin sind Bürgerbegehren auf Bezirksebene seit Juli 2005 möglich. Ist dieses das erste?

Nein, das zweite. In Berlin-Lichtenberg stimmten die Bürgerinnen und Bürger gegen die geplante Schließung des Coppi-Gymnasiums. THILO KNOTT