Beamter muss Kopfnuss zugeben

POLIZEIGEWALT

Dumm gelaufen. Dem Hamburger Bereitschaftspolizisten Benjamin Z. war durchaus bewusst, dass seine „Kopfnuss“ beim Fußball-Bundesligaspiel Hamburger SV gegen Eintracht Braunschweig voriges Jahr Folgen haben könnte. Z. hatte mit seinem behelmten Kopf ins Gesicht des Eintracht-Fans Christian R. geschlagen. Er musste davon ausgehen, dass R. den Vorfall im Fan-Block „13a“ des Volksparkstadions kurz vor Ende des Spiels anzeigen würde – zumal der Tätlichkeit die Worte „Verpiss dich du Wichser, sonst tut’s weh“ vorangegangen waren. Doch R. erstattete keine Anzeige. Dennoch wurde Z. wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vom Amtsgericht Hamburg-Altona zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Zwei Zivilfahnder aus Braunschweig, die ihre Randale-Fans bei Auswärtsspielen begleiten, waren auf den Verletzten R. aufmerksam geworden. Sie baten die Hamburger Kollegen auf dem kurzen Dienstweg, sich den Vorfall in der 86. Minute auf der Videoaufzeichnung vom Zuschauerblock genauer anzusehen. Es stellte sich heraus: R. hatte nichts gemacht.

Dabei glaubte Z. einer strafrechtlichen Verfolgung vorgebaut zu haben, indem er die Kopfnuss in seinem Einsatz-Bericht zur Unterstützung der HSV-Ordner als notwendigen „Zwangsmitteleinsatz“ erwähnte. Er habe sich von R. angegriffen gefühlt, der versuchte habe, ihn in die Menge zu ziehen. Zwei Kollegen bestätigten Z.s Version.

Doch der Videobeweis war erdrückend. Z. blieb vor Gericht daher nur die Flucht nach vorn. „Das Video spricht eine deutliche Sprache, ein Angriff hat nicht stattgefunden“, räumte er ein. „Es ist passiert, es ist nicht entschuldbar.“ Z. entschuldigte sich trotzdem und bot R. 250 Euro Schmerzensgeld an. Er will nun in sich gehen, woher „die Schere kommt, zwischen dem, was zu sehen ist und was ich damals wahrgenommen habe“.  KVA