Bleiberecht im Visier

Bayerischer Innenminister Beckstein will Ausländern keine längere Frist für die Jobsuche zugestehen

KÖLN taz ■ In den unionsregierten Ländern gibt es weiter Widerstand gegen das von der Bundesregierung geplante gesetzliche Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer. Gestern kündigte auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein an, dass die CSU dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werde.

Vor Beckstein wandten sich schon die unionsregierten Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gegen die geplante Regelung, Ausländern eine längere Frist für die Jobsuche zuzugestehen. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sprach sich gegen die Koalitionspläne zur Bleiberechtsregelung aus. „Für uns ist das eine Zuwanderung in die Sozialsysteme“, sagte er.

Auslöser des Streits ist die Bleiberechtsregelung auf Bundesebene, auf die sich Union und SPD geeinigt hatten. Demnach sollen Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht bekommen und sich bis Ende 2009 Zeit lassen dürfen, eine Arbeit zu finden. Das Problem: Im November verabschiedeten auch die Innenminister der Länder eine eigene, strengere Bleiberechtsregelung. Für die Arbeitssuche wurde den Geduldeten eine Frist bis Ende September 2007 gesetzt. Nun haben einige Länder das Empfinden, dass sich der Bund über ihre Beschlüsse hinwegsetzt.

Die Gesetzesvorlage des Bundesinnenministers soll bald ins Kabinett eingereicht werden. Das Gesetz könnte auch ohne das Votum der unionsregierten Länder in Kraft treten, da es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sieht die ganze Unions-Aufregung über das Bleiberecht „ganz gelassen“. Das Gesetzespaket sei „ausgewogen und vernünftig“, sagte er der taz, deshalb werde es nicht wieder aufgeschnürt. Außerdem seien nicht die Länderinnenminister Gesetzgeber, sondern der Bund.

Die CDU/CSU-geführten Länder lehnen auch die Regelung ab, minderjährigen Kindern ausreisepflichtiger Eltern ein eigenes Bleiberecht zu gewähren. Dies verurteilt Wiefelspütz: „Es kann nicht sein, dass ganze Familien in Sippenhaft genommen werden, indem sie ausreisen müssen, weil ein einzelner Angehöriger mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist“, sagt er.

CIGDEM AKYOL