VERGEWALTIGUNG
: Verdächtiger muss entlassen werden

MÜNCHEN | Wegen der langen Verfahrensdauer muss ein mutmaßlicher Vergewaltiger aus der U-Haft entlassen werden. Das hat das Münchner Oberlandesgericht aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entschieden. Bis zum Urteil kommt der Mann jetzt auf freien Fuß. Ihm dürfe nicht zugemutet werden, länger als „angemessen“ in Untersuchungshaft zu sitzen, weil der Staat es versäume, seiner „Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte“ nachzukommen, so die Verfassungsrichter. (dpa)