RÜSTUNGSKONTROLLE
: Verfassungsrechtler kritisieren Verfahren

BERLIN | Das Verfahren zur Genehmigung von deutschen Waffenexporten ist nach Einschätzung mehrerer Verfassungsjuristen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der zuständige, geheim tagende Bundessicherheitsrat sei ein „Kabinettsausschuss, in dem nur ein Teil der Minister versammelt ist“, sagte Professor Volker Epping dem Spiegel. In dem für Rüstungsexporte maßgeblichen Artikel 26 GG heiße es aber, dass die Bundesregierung zuständig sei – nach Ansicht Eppings also das gesamte Kabinett. (afp)