Vor Gericht

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Mai 1992 die „extreme Haushaltsnotlage“ des Landes Bremen festgestellt, der Bund hat Sanierungshilfen bis 1999 bewilligt und unter Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine wegen fortbestehender Haushaltsnotlage eine „abschließende“ zweite Hilfe – bis 2004 flossen insgesamt 9,6 Milliarden Euro. Im Frühjahr 2006 hatte Bremen eine erneute Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Als der Stadtstaat Berlin im selben Jahr versuchte, in gleicher Weise als Haushaltsnotlage-Land anerkannt zu werden, hat das Gericht die Kriterien schärfer definiert und die Berliner Klage abgewiesen.     kawe