Kein Wahlrecht

WAHL Dank mangelhafter Kommunikation der Behörden konnten etwa 80 Personen nicht wählen

Der Bremer Andreas S. (Name geändert) ist Mitte 30. Dennoch blieb es ihm verwehrt, bei der Bundestagswahl 2009 seine Stimme abzugeben. Aufgrund einer psychischen Erkrankung hat S. in einigen Angelegenheiten einen rechtlichen Betreuer. Das dürfte gar keinen Einfluss auf seine Wahlberechtigung haben. Trotzdem konnte er zuletzt nicht wählen. S. ist kein Einzelfall, weshalb nun im Vorfeld der Landtagswahl eine Überprüfung von Daten des Betreuungsgerichts stattfindet. Ergebnis: In Bremen erhielten rund 80 rechtlich betreute Personen in der Vergangenheit keine Wahlbenachrichtigung, obwohl ihnen die zugestanden hätte.

Das Bremische Wahlgesetz besagt, dass Menschen, die in „allen Angelegenheiten“ betreuungspflichtig sind, nicht wählen dürfen. Andere, die wie S., zwar einen rechtlichen Betreuer haben, dieser aber etwa nur für Vermögensfragen zuständig ist, haben weiterhin das Wahlrecht. Wie sich herausstellte, wurde S. beim Stadtamt fälschlich als in „allen Angelegenheiten“ betreuungspflichtig geführt und war deshalb gar nicht im Wählerverzeichnis eingetragen.

Um solchen Problemen vorzubeugen hatte das Bremer Hilfswerk für Menschen mit Beeinträchtigungen im November vergangenen Jahres initiiert, den Status der insgesamt 118 als „in allen Angelegenheiten“ betreuungspflichtig gelisteten Personen zu überprüfen. Die Untersuchung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Innenressort gehe aber davon aus, dass in circa zwei Dritteln der Fälle die Angaben korrigiert werden müssen. „Das hätte nicht passieren dürfen“, meint dazu Landesbehindertenbeauftragter Joachim Steinbrück. Den betroffenen Menschen sei zu unrecht die Wahlbefugnis entzogen worden.

Obwohl in einzelnen Fällen die Angaben aktualisiert wurden, fand bisher nach Aussage des Sprechers des Innenressorts kein „systematischer Abgleich der Daten statt“. Künftig solle dieser vor jeder Wahl erfolgen. Spätestens am 17. April – wenn die Wählerverzeichnisse für die Bürgerschaftswahl erstellt werden – sollen die endgültigen Ergebnisse vorliegen. ANNA ILIN