Und wieder 48 Stunden

VORBEUGEHAFT Polizei soll mögliche Störer doppelt solange wie bisher festhalten können

Der Senat will die Länge des sogenannten Unterbindungsgewahrsams verdoppeln. Die rot-schwarze Landesregierung beschloss am Dienstag, dass die Polizei mögliche Störer von Großereignissen nicht wie bislang 48, sondern 96 Stunden festhalten können soll. Nach wie vor soll eine solche Haft ohne konkreten Tatverdacht nur mit richterlichem Beschluss möglich sein. Die Ausweitung ist Teil einer Änderung des Polizeigesetzes, über die das Abgeordnetenhaus entscheidet. Grüne und Linke kritisierten die Ausweitung als „völlig unnötig“.

Innensenator Frank Henkel (CDU) begründete die von ihm gewünschte Änderung damit, dass manche Großereignisse sich nicht mit den jetzigen 48 Stunden abdecken ließen. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern habe Berlin weiterhin die liberalste Regelung. Im grün-rot regierten Baden-Württemberg sei ein 14-tägiger Vorbeugegewahrsam möglich. Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux mochte das gegenüber der taz nicht bestreiten, sieht aber dennoch keinen Anlass für die Ausweitung. Er erinnerte daran, dass die frühere kommissarische Polizeichefin keine Notwendigkeit dafür gesehen hätte, als SPD und CDU sie 2011 in ihrem Koalitionsvertrag festschrieb. Der Linken-Abgeordnete Hakan Tas sieht gar eine „grundgesetzwidrige Law-and-order-Politik“.

Lux verwies auf Antworten des Senats auf eine parlamentarische Anfrage, wonach unklar ist, wie viele Menschen überhaupt vorsorglich in Gewahrsam genommen werden. Zudem gebe es auch keinen Beleg dafür, dass ein solcher Gewahrsam Gewalttaten verhindert. Die Ausweitung ist darum für Lux eine „Scheinsicherheitsmaßnahme“, die überflüssig sei: „Das ist nicht der Untergang des Rechtsstaats, aber es ist ein Schritt, der Polizei Rechte zu geben, die sie nicht braucht.“ STEFAN ALBERTI