Wahlverbot erneut verurteilt

STRASSBURG afp | Großbritannien ist wegen seines Wahlverbots für alle Häftlinge erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Die Straßburger Richter gaben zehn Häftlingen recht, die in Straßburg geklagt hatten, weil sie bei den Europawahlen 2009 nicht ihre Stimme abgeben durften. Ein Schadenersatz wurde den Klägern jedoch nicht zugestanden. Die Richter urteilten, dass angesichts der bestehenden Rechtslage eine „Verletzung“ der Menschenrechtskonvention vorliege. London kann eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs verlangen.