DATENSCHUTZ
: „Dashcams“ in Autos nicht immer zulässig

ANSBACH | Datenschützer haben im ersten Prozess um die Zulässigkeit von Dashcams in Autos einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Ansbach erklärte gestern den Einsatz der Videokameras, die während der Fahrt ständig das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten – etwa der Polizei – zu übermitteln. (dpa)