FAMILIEN-HEIMFAHRTEN
: Nicht absetzbar, wenn umgekehrt

MÜNCHEN | Ehepaare, die an verschiedenen Orten arbeiten, können nur Wochenend-Heimfahrten vom Neben- zum gemeinsamen Hauptwohnsitz steuerlich geltend machen. Gegenbesuche können sie dagegen in der Regel nicht von der Steuer absetzen, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 15/10). Bei Ehepaaren, die wegen verschiedener Arbeitsorte unter der Woche an verschiedenen Orten wohnen, gelten Wochenend-Heimfahrten als beruflich veranlasst. (afp)