Die Pflege hat keine Zeit zu verlieren

GASTBEITRAG Demenzkranke müssen schnell die gleichen Leistungen wie andere Pflegebedürftige bekommen. Aber offenbar will die Bundesregierung die Pflegereform verschleppen

■ 43, ist Sprecher des Bündnisses für gute Pflege, in dem Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Berufsverbände und Selbsthilfeorganisationen zusammenarbeiten. Er ist Gewerkschaftssekretär im Bereich Gesundheitspolitik beim Bundesvorstand von Ver.di.

VON DIETMAR ERDMEIER

Eine große Reform im Pflegebereich hat die Bundesregierung angekündigt. Die Pflege soll in zwei Stufen reformiert werden. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I hat die Bundesregierung vor der Sommerpause den ersten Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, er soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Der zweite Schritt soll nach Aussage des Gesundheitsministers Hermann Gröhe in dieser Wahlperiode folgen. Die Bundesregierung lässt sich Zeit, dabei wird das versprochene Geld schon heute dringend gebraucht – und es wird ohnehin nicht reichen.

Alle Menschen, die pflegebedürftig sind, müssen schnell die gleichen Leistungen bekommen. Mit der derzeitigen Definition von Pflegebedürftigkeit lassen wir Menschen allein. Nicht nur, weil die Pflegeversicherung lediglich einen Teil der Kosten abdeckt, sondern auch, weil sie überwiegend nur die körperliche Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Wer durch eine körperliche Einschränkung den Arm zum Essen nicht mehr heben kann, gilt als pflegebedürftig. Wer aufgrund seiner Demenz schlicht vergisst, den Arm zum Essen zu heben, bekommt hingegen wenig Unterstützung.

Das muss sich ändern, die Pflege muss dem Bedarf der Menschen angepasst werden. Auch die Pflege nach Minuten hat sich nicht bewährt. Sie nimmt nicht den ganzen Menschen in den Blick. Zudem müssen Antworten auf den zunehmenden Fachkräftemangel gefunden werden. Denn mit dem stetigen Anstieg des Anteils älterer Menschen und der Abnahme der Anzahl derjenigen, die von Angehörigen in den Familien gepflegt werden, wird die Professionalisierung immer wichtiger. Pflegende Angehörige brauchen mehr Unterstützung und Anerkennung.

Probleme nicht neu

Die Probleme in der Pflege sind schon lange bekannt. Bereits im Jahr 2006 hatte die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) einen Expertenbeirat eingesetzt, um einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Bemessungssystem zu erarbeiten. Nach drei Jahren lag der Bericht vor, die Regierung wechselte und es geschah weitere drei Jahre in dieser Sache nicht viel. Im Jahr 2012 rief Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nochmals einen Beirat ein, der dann wiederum einen Bericht erarbeitete.

Heute ist Hermann Gröhe (CDU) Bundesgesundheitsminister, an der Faktenlage hat sich wenig geändert, zwei Expertenberichte zur Neudefinition von Pflegebedüftigkeiten liegen vor, ebenso steht ein neues Begutachtungsassessment (NBA) zur Verfügung. Dieses stellt konsequent den Menschen und seine verbliebenen Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Damit wird das „Minutenzählen“ abgelöst.

Als Maßstab gilt der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und dem Gestalten von Lebensbereichen. Die „Pflegestufen“ sollen durch „Pflegegrade“ ersetzt werden. Die Festsetzung der Pflegegrade soll anhand der Kriterien Mobilität, kognitive und kommunikative Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte ermittelt werden. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll zudem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ein gleichberechtigter Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Sprich: Auch Demenzkranke sollen endlich ihre Pflege bezahlt bekommen. Das Problem ist nur: Eine baldige Umsetzung ist nicht in Sicht.

Das erste Pflegestärkungsgesetz erfüllt nicht den Anspruch einer umfassenden Pflegereform – wieder einmal nicht. Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fehlt und soll erst in einem zweiten, späteren Schritt erfolgen. Dabei könnte wie bei allen großen Reformvorhaben eine klare zeitliche Perspektive bereits im Gesetzestext ausgewiesen werden. Der Expertenbeirat hat mit einer sogenannten Roadmap deutlich gemacht, dass die Einführung mindestens 18 Monate in Anspruch nehmen wird. Dazu gehört zum Beispiel, Lehrpläne für die Begutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu entwickeln, zu testen und zu evaluieren, entsprechende Qualitätssicherungsverfahren für die Begutachtung und Beratung sowie die notwendigen Computerprogramme zu entwickeln, zu erproben und einzuführen. Den Startschuss dafür muss ein entsprechendes Gesetz geben. Je später dieses verabschiedet wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Pflegebedürftige noch in dieser Legislaturperiode profitieren.

Laut Bundesregierung soll die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der neuen Begutachtungssystematik erst mit dem Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Der Grund: Es soll zunächst sichergestellt werden, dass sich das neue Begutachtungssystem in der Praxis bewährt und die Verbesserungen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen ankommen. Dabei hat der Expertenbeirat längst Gutachten darüber vorgelegt.

Minister in der Pflicht

Offenbar will die Bundesregierung die Pflegereform einfach verschleppen: weil schon jetzt absehbar ist, dass jene 2,4 Milliarden Euro, die für die zweite Stufe der Reform jährlich zur Verfügung gestellt werden sollen, für deren Umsetzung nicht ansatzweise ausreichen werden. Je nach Ausgestaltung der tatsächlichen Leistungen können die Kosten nämlich bis zu 6 Milliarden Euro jährlich betragen.

Das „Bündnis für gute Pflege“ mahnt deshalb an, die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit nicht weiter aufzuschieben. Heute müssen die politischen Weichen für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gestellt werden. Dazu gehört ein verbindlicher politischer und zeitlicher Rahmen für die Umsetzung. Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und auch die beruflich Pflegenden haben keine Zeit, noch länger zu warten. Minister Gröhe ist in der Pflicht. Denn gute Pflege ist ein Menschenrecht.