Euratom-Vertrag: Ausstieg möglich

BERLIN taz ■ Deutschland kann einseitig aus dem Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) aussteigen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Erlanger Staatsrechtlers Bernhard Wegener, die gestern vorgestellt wurde. Die Kündigung des Abkommens ist demnach sowohl nach deutschem, europäischem als auch dem Völkerrecht möglich. Der Vertrag „steht dem zu entwickelnden freien Binnenmarkt für Energie entgegen“, schreibt der Autor der 70-seitigen Studie. Außerdem verhindere er ein einheitliches Anlagensicherheitsrecht in Europa. Der Euratom-Vertrag wurde im Jahr 1957 zusammen mit den Römischen Verträgen unterschrieben. Sein Ziel ist es, zur „Bildung und Entwicklung von Kernindustrien in Europa beizutragen“. Die Grünen-Fraktion, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, forderte gestern den Ausstieg aller Mitgliedstaaten. MOE