Inzest-Bruder muss nicht in Haft

KARLSRUHE taz ■ Der wegen Inzests verurteilte Patrick S. muss vorerst nicht ins Gefängnis. Schon am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig erklärt, man werde vor der Strafvollstreckung die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde von S. abwarten. Gestern lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag auf Haftverschonung als überflüssig ab. Der 30-jährige S. und seine Schwester haben zusammen vier Kinder gezeugt. S. war deshalb schon einmal im Gefängnis und wurde im November 2005 erneut verurteilt. Die Anwälte halten die Strafbarkeit von Inzest für verfassungswidrig, weil unter anderem das Grundrecht der Familie verletzt werde. CHR