Wenn sich Verbote verbieten

Der Senat fragt sich, wann er hart durchgreifen kann

VON BERT SCHULZ

Man traut es diesem Senat kaum noch zu, aber manchmal überrascht er einen noch. Etwa mit Philosophie. Da schreibt Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage: „Verbote sind aber nur dann sinnvoll, wenn bei deren Durchsetzung ein hinreichend großer Erfolgsgrad erreicht werden kann.“ Klingt banal. Ist es aber nicht, wenn man diese Maxime in der Praxis überprüft.

Denn ein großer Erfolgsgrad stellt sich meist nur ein, wenn es Kontrollen und mögliche Sanktionen gibt. Und da hapert es oft. Beispiel Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum: Im Dezember hat der Senat entschieden, dass Ferienwohnungen in Wohngebieten ein Problem sind, gemeldet werden müssen und letztlich wohl weitgehend verboten werden. Nur: Umsetzen müssen das die Bezirke, und der Senat ist unwillig, die nötigen zusätzliche Stellen zu schaffen. Ergebnis: Nur ein geringer Teil der Fe-Wos ist bisher registriert. Das Verbot wird ignoriert. Interessanterweise ist Gaebler Staatssekretär von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), der dafür zuständig ist.

Keinen juckt’s

Beispiel Hunde: Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat sich bisher vor allem mit dem „Bello-Dialog“ hervorgetan. Ein Resultat: genereller Leinenzwang. Das wird genauso ein Reinfall werden wie die einst nach einer tödlichen Attacke eingeführte weitreichende Maulkorbpflicht: weil es die Hundebesitzer nicht juckt und die Polizei Besseres zu tun hat, als jene zu ermahnen. Ähnlich erfolglos sind Grillverbote in den Parks.

Gaebler ist übrigens nach der Sinnhaftigkeit eines Rauchverbots an Bushaltestellen gefragt worden. Das sei schwer realisierbar, meint er. Bleibt die Frage angesichts obiger Beispiele: Was folgt daraus?