… wird über Zahngold verhandelt

Mehr als 30 Kilogramm Zahngold hatte der Ex-Mitarbeiter eines Hamburger Krematoriums aus der Totenasche geklaubt, um es zu verkaufen. Jetzt fordert sein Ex-Arbeitgeber 250.000 Euro Schadensersatz. Der Mann argumentiert, er verletzte kein Eigentum, da das Zahngold mit der Verbrennung herrenlos geworden sei. So sieht es bisher auch die Rechtsprechung und darum war er auch nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Störung der Totenruhe strafrechtlich angeklagt worden – neben dem arbeitsrechtlichen Prozess, der heute vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt wird.