Plebiszit braucht gutes Timing

Wann der Senat das Zustandekommen der erfolgreichen Volksbegehren für den Volksentscheid feststellt, bestimmt deren Erfolgschancen. Initiative will, dass die Brief-Rücksendefrist verlängert wird

VON GERNOT KNÖDLER

Damit die beiden Volksentscheide zur Rettung und zur Stärkung des Volksentscheids Erfolgschancen haben, muss das Timing stimmen. Deshalb hat die Initiative für faire Volksentscheide ihre Kampagne so geplant, dass die Volksentscheide am Tag der nächsten Bürgerschaftswahl – wohl im Februar 2008 – stattfinden können. Ob das klappt, entscheidet der Senat. Stellt er nämlich offiziell fest, dass die beiden Volksbegehren zu Stande gekommen sind, beginnt die entscheidende Frist zu laufen. „Wenn der Senat fair ist, werden wir den Tag der Bürgerschaftswahl erreichen“, sagt Manfred Brandt von der Initiative.

Insbesondere beim Volksbegehren zur Stärkung des Volksentscheides ist es aus Sicht der Initiatoren wichtig, dass der Volksentscheid am Wahltag stattfindet. Denn um Volksentscheide verbindlich zu machen, soll die Hamburgische Verfassung geändert werden. Mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten muss sich an einem solchen Entscheid beteiligen. „Die Hürden sind so hoch gelegt, dass wir nur am Tag einer Wahl die Chance haben, die Verfassung zu verändern“, sagt Brandt.

Der Termin der Volksentscheide ergibt sich aus einer Reihe gesetzlicher Fristen: Ist das Zustandekommen der Volksbegehren festgestellt, hat die Bürgerschaft drei Monate Zeit, deren Anliegen zu übernehmen. Tut sie das nicht, muss die Initiative spätestens vor Ablauf eines weiteren Monats die Volksentscheide beantragen. Das wäre Mitte Juli. Vier Monate später – das wäre im November – müssten dann die Volksentscheide stattfinden.

Nach der Verfassung darf es jedoch in dem Dreimonatszeitraum vor allgemeinen Wahlen keine Volksentscheide geben. Diese müssten dann auf den Wahltag gelegt werden. Die nächste Bürgerschaftswahl ist im Februar geplant, der Dreimonatszeitraum davor reicht in den November. Ob die Volksentscheide am Tag der Bürgerschaftswahl stattfinden, hängt also davon ab, ob der Senat ein paar Tage früher oder später das Zustandekommen der Volksbegehren feststellt – und ob die Wahl einen Sonntag früher oder später stattfindet.

Aus dem Schneider ist die Initiative, wenn der Senat das Thema nicht auf die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung am 13. März setzt: Mit einem späteren Termin würden die Fristen in die Sommerpause rutschen. Denn zwischen dem 15. Juni und dem 15. August ruht die Frist, innerhalb derer sich die Bürgerschaft für die Volksbegehren entscheiden kann.

Brandt findet, der Senat müsse Volksentscheide am Wahltag ermöglichen. Üblicherweise brauche die Landesregierung mehrere Wochen, um das Zustandekommen eines Volksbegehrens festzustellen. Darauf habe nun auch die Initiative gebaut. „Wir haben Anspruch auf Verlässlichkeit des Verwaltungshandelns“, sagt Brandt. Der Senat dürfe seine Macht nicht zu Gunsten der CDU nutzen. Immerhin richten sich die Volksbegehren gegen die von den Christdemokraten beschlossene Erschwerung und Aushebelung von Volksentscheiden.

Die Initiatoren haben das Verfassungsgericht gebeten, die Brief-Rücksendefrist für die soeben beendeten Volksbegehren zu verlängern. Viele Hamburger hätten ihre Briefabstimmungsunterlagen unverschuldet zu spät bekommen.