Bürgerfunker vs. Mediengesetz

KÖLN dpa/taz ■ Der Landesverband Bürgerfunk NRW will gegen das geplante Landesmediengesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Novelle sei „verfassungswidrig“. Diese sieht eine Einschränkung des Bürgerfunks vor (taz berichtete). Ein vom Landesverband in Auftrag gegebenes Gutachten sieht deshalb die Meinungsvielfalt bedroht. Die geplante Verschiebung des Bürgerfunks auf landesweit 21 Uhr schränke die Meinungsvielfalt erheblich ein. „Ein Bürgerfunk, der so gut wie nicht mehr gehört wird, kann Meinungsvielfalt nicht sichern.“ Die Novelle mache „das kaputt, was über lange Jahre gewachsen ist“, so Bettina Lendzian vom Vorstand des Landesverbandes Bürgerfunk, der einen großen Teil der Radiowerkstätten vertritt.