Ausländerbehörde bittet um Entschuldigung

Çansu Yilmaz muss doch keinen Integrationskurs besuchen: In einem Brief hat der Chef der Ausländerbehörde „Fehler meiner Mitarbeiter“ eingeräumt. Auf den Anwaltskosten bleibt die Deutschtürkin jedoch sitzen

Die Ausländerbehörde hat sich bei Çansu Yilmaz entschuldigt. „Liebe Çansu, leider sind in meinem Amt mehrere Fehler gemacht worden“, schreibt Behördenchef Ralph Bornhöft in einem Brief an die 13-jährige Hamburger Schülerin. „Für die gemachten Fehler meiner Mitarbeiter möchte ich mich bei dir entschuldigen.“

Bornhöfts Behörde hatte das türkische Mädchen, das seit seinem dritten Lebensmonat in Hamburg lebt, zum Besuch eines Integrationskurses verpflichten wollen, obwohl Çansu in Deutsch eine Eins hat (taz berichtete). Zur Begründung hieß es, Çansu sei nicht in der Lage, „sich mündlich auf Deutsch verständlich zu machen“.

Çansus Anwalt Cornelius J. Weimar hatte daraufhin Widerspruch eingelegt, dem nun stattgegeben wurde. Zusätzlich schrieb Behördenleiter Bornhöft den Brief, über den sich Çansu gefreut hat. „Ich bedanke mich bei Herrn Bornhöft, dass ich nicht zum Integrationskurs gehen muss“, sagt sie. Sie hätte auch gar keine Zeit gehabt, den Kurs zu besuchen: „Wir haben gerade so viele Hausaufgaben auf.“

In dem Brief an Çansu erklärt Bornhöft, dass ein Integrationskurs nur dann einen Sinn ergeben hätte, wenn Çansu gerade aus der Türkei eingereist wäre und kein Deutsch könnte. Vor der Aufforderung zum Kursbesuch hatte die Ausländerbehörde dem Mädchen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Lange hatte es zuvor so ausgesehen, als solle das Mädchen zusammen mit seiner Mutter in die Türkei abgeschoben werden.

Zufrieden ist Anwalt Weimar mit diesem Ausgang aber nicht. Denn in demselben Bescheid, in dem die Behörde die Verpflichtung zum Integrationskurs zurücknimmt, heißt es auch, dass Çansu keinen Anwalt hätte einschalten müssen. Die Vorlage ihres Zeugnisses hätte gereicht. Auf den Anwaltskosten bleibt die 13-Jährige also sitzen. WIE