Sicherheit geht vor

„Geschlossener Vollzug“ wird die Regel: das neue Hamburger Strafvollzugsgesetz schlägt schärfere Töne an

Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, als er gestern den Entwurf für das neue Hamburger Strafvollzugsgesetz vorstellte. „Der Senat hat das berechtigte Sicherheitsinteresse der Menschen in unserer Stadt in den Mittelpunkt seiner Vollzugspolitik gestellt“, heißt es in der Pressemitteilung, die Lüdemann verteilen ließ. Zuerst müsse die Gesellschaft vor den Tätern geschützt werden. Daneben stünden der „Behandlungsauftrag“ bei erwachsenen Straftätern und bei jugendlichen der „Erziehungsauftrag“.

Konkret bedeute dies, dass der „geschlossene Vollzug und nicht wie bisher der offene“ zum Regelvollzug werde, erklärte Lüdemann. Eine Verlegung in den offenen Vollzug sei nur noch dann möglich, wenn die Gefangenen „mitwirkten“. Zudem müssten sie weniger als zwei Jahre Haft vor sich haben, und sie dürften nicht „suchtgefährdet“ sein.

Das neue Strafvollzugsgesetz vollziehe den Wechsel vom „Angebotsvollzug“ zum „Chancenvollzug“. Das bedeute: „Die sich bemühen, werden besser behandelt“, die anderen bekämen ein „viel geringeres Angebot“. In der Vollzugsanstalt Fuhlsbüttel werde dies bereits praktiziert.

Die „Urlaubsregelung aus den 70er-Jahren“, nach der alle Gefangenen Anspruch auf 21 TageUrlaub haben, ersetzt der Senator durch „die Möglichkeit der Freistellung von der Arbeit“. Für Gefangene, die nicht arbeiten, gibt es keinen Urlaub mehr. Die Möglichkeit zur Fesselung wird erleichtert, im neuen Gesetz sei keine „erhöhte Fluchtgefahr“ mehr erforderlich, „Fluchtgefahr“ reiche. Außerdem sollen sich die Gefangenen künftig an den Gesundheitskosten beteiligen.

Beim Jugendstrafvollzug setzt Lüdemann auf „ein abgestuftes System von Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen“. Übergriffe ließen sich nicht „in einem höflichen Gespräch bei einer Tasse Tee erledigen“, sondern müssten Konsequenzen haben. Eine Jugendstrafanstalt sei „kein Schullandheim“. WIE