HARALD KÜHLE, BÜRGERMEISTER
: Nazis nur draußen

■ 53, ist seit 2006 Bürgermeister in Northeim. Der diplomierte Sozialpädagoge ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Lange Zeit hatte Northeim gegen den Ruf eines braunen Nests anzukämpfen: In der südniedersächsischen Kleinstadt trieb die berüchtigte rechtsextreme „Kameradschaft Northeim“ ihr Unwesen, auch der mehrfach vorbestrafte Neonazi und NPD-Funktionär Thorsten Heise residierte über Jahre dort. Dass sich an diesem Image etwas ändern dürfte, dafür ist auch Harald Kühle mit verantwortlich.

Seit 2006 ist der Sozialdemokrat Bürgermeister von Northeim, er löste damals einen FDP-Mann ab. Kühle, Jahrgang 1957, war von 1982 bis 1986 Northeimer Juso-Chef, kam 1986 in den Stadtrat und wurde 1994 Fraktionsvorsitzender der SPD. Im Hauptberuf leitet er als Geschäftsführer den Diakonieverband Göttingen.

Schon im Kommunalwahlkampf 2006 hatte Kühle klar gemacht, dass Rechtsradikale in der Stadt nicht erwünscht seien. Womit er nicht nur die Neonazis mit Glatze und Springerstiefeln meinte: „Viel gefährlicher“, sagte er einmal, „sind die, die Anzug tragen.“ Die Northeimer Nazis verzogen sich in der Folgezeit denn auch mehr und mehr in den Landkreis, in den Harz oder gar nach Thüringen.

Anfang März wurde bekannt, dass die niedersächsische NPD ihren diesjährigen Landesparteitag in der Northeimer Stadthalle abzuhalten plante. Bürgermeister Kühle und der Stadtrat reagierten prompt: Sie beschlossen eine Änderung der Nutzungsordnung für die Halle – nun dürfen die städtischen Räume nicht mehr für überörtliche Parteiveranstaltungen genutzt werden. Den Antrag der NPD auf Nutzung der Halle lehnte die Stadt ab.

Die Partei klagte – und verlor am Mittwoch dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. Nach Ansicht der Richter hatte die Stadt die Satzungsänderung bereits seit Längerem geplant und die Halle auch schon länger nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen vergeben. Da die Einschränkung für alle politischen Parteien gelte, verstoße die Nutzungsuntersagung weder gegen das Grund- noch gegen das Parteiengesetz.

Kühle freut der Richterspruch. Er habe eine solche Entscheidung, sagte er gestern, „erwartet und erhofft“. RP