Ermittlungsfehler im Rocker-Prozess eingeräumt

BANDIDOS GEGEN RED DEVILS Im Verfahren um einen Überfall fordert die Verteidigung Freispruch

Im Prozess um eine Auseinandersetzung zwischen verfeindeten Rockern in Neumünster hat die Verteidigung Freispruch für drei Angeklagte aus der Gruppe der „Bandidos“ gefordert. Für ihre Täterschaft bei einem Überfall gebe es weder direkte Beweise noch ausreichende Indizien, erklärten die Verteidiger am Freitag am Landgericht Kiel. Sie rügten außerdem eklatante Ermittlungsfehler. So könnten angeblich belastende Handydaten nicht verwertet und auch Fahrzeugdaten nicht herangezogen werden. Diese Fehler hatte auch der Staatsanwalt eingeräumt.

Die Staatsanwaltschaft hält dennoch zwei der vier Angeklagten für überführt und beantragte mehrjährige Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Laut Anklage hatten die Angeklagten im Januar 2010 in einem Lokal drei Rocker aus der verfeindeten Gruppe „Red Devils“ überfallen und einen von ihnen lebensgefährlich verletzt. Die Neumünsteraner „Bandidos“ wurden danach verboten.

Die Verteidiger sagen, dass in keinem Fall der eindeutige Tatnachweis geführt wurde und beantragten für erlittene, mehrmonatige Untersuchungshaft Entschädigungszahlungen.

Vor Gericht hatte keines der Opfer zur Aufklärung beigetragen. Vielmehr wirkte der unter Rockern übliche Ehrenkodex, der eine Zusammenarbeit mit der Polizei und der Justiz ausschließt und zwei der Opfer wollten sich schon zum Prozessauftakt weder an den Tathergang noch an die Angeklagten als Täter erinnern können. Das Urteil wird für den kommenden Freitag erwartet.  (dpa)