Entwarnung für Rudel-Radler

HICKHACK UM RADTOUREN

Die Nachricht hat in der vergangenen Woche viele Radfahrer aufgeschreckt: Fahrradtouren auf Bundes- und Landesstraßen ohne Radweg, hieß es da in einer Antwort von Verkehrsstaatssekretär Frank Nägele auf eine Anfrage des Steinburger Piratenabgeordneten Patrick Breyer, müssten in Schleswig-Holstein beim zuständigen Straßenverkehrsamt angemeldet werden – egal wie groß die Radler-Gruppe sei. Und das gelte auch für Familien-Touren.

„Erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen“ durch Rudel-Radler könnten nämlich nicht ausgeschlossen werden. Je nach Einzelfall, heißt es weiter, würden die Straßenverkehrsbehörden „entscheiden, ob eine Erlaubnis (tatsächlich) erforderlich ist – und wenn ja, ob die erforderliche Erlaubnis, gegebenenfalls unter Auflagen, erteilt werden kann“.

Kurz darauf dementierte das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium: Weder an der Straßenverkehrsordnung noch an der Umsetzungspraxis in Schleswig-Holstein habe sich seit 2008 irgendetwas geändert. Eine Erlaubnis für geführte Radtouren, die auf längeren Abschnitten über Bundes- und Landesstraßen führen, sei nur dann erforderlich, wenn mehr als 100 Personen teilnähmen.

„Und das“, sagt Ministeriumssprecher Harald Haase, „ist kein Landes-, sondern Bundesrecht und gilt natürlich auch für den unrealistischen Fall einer Familienradtour mit mehr als 100 Personen.“ Für kleinere Gruppen, „und damit sind nicht fünf, sondern 80 oder 90 Teilnehmer einer geführten Tour gemeint“, sei in Einzelfällen lediglich eine Erlaubnis für unübersichtliche Landes- oder Bundesstraßen erforderlich.

Hierbei gehe es keineswegs um Schikane gegen Radfahrer, sondern um deren Schutz, „damit nicht irgendwann in der Erntezeit auf einer Landstraße ein Radfahrer unterm Rübenlaster landet.“  SCHN