Konrad-Kartell muss blechen

STRAFEN Hohe Bußgelder gegen Firmen, die sich bei Aufträgen für Endlagerbau abgesprochen haben

Illegale Preisabsprachen beim Bau des Atommüllendlagers Schacht Konrad in Salzgitter und bei Tätigkeiten für die RAG Deutsche Steinkohle AG kommen den darin verwickelten Firmen teuer zu stehen. Das Bundeskartellamt verhängte gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Millionen Euro.

Bei den Unternehmen handelt es sich um die Be-Mo Tunnelling GmbH, die Deilmann-Haniel GmbH, die Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG, die Schachtbau Nordhausen GmbH sowie die Thyssen Schachtbau GmbH – das zuletzt genannte ist kein Unternehmen des Thyssen-Krupp-Konzerns. Eine weitere Firma, die Operta GmbH profitiert von der Kronzeugenregelung und muss keine Strafe zahlen.

Die Unternehmen hätten sich zur Vermeidung von Preiskämpfen bei Ausschreibungen abgesprochen, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Anstehende Aufträge seien im Vorfeld aufgeteilt worden. Bei der Angebotsabgabe hätten die Firmen so nicht mehr mit einem günstigeren Angebot der Konkurrenz rechnen müssen.

Im Rahmen der Umrüstung des Schacht Konrad zum Endlager war für Anfang 2011 die Vergabe mehrerer Teilaufträge für Bergbauspezialarbeiten durch die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) vorgesehen – die DBE wickelt als eine Art Hauptunternehmer den Umbau im Auftrag des Bundes ab. Das Auftragsvolumen belief sich auf rund 110 Millionen Euro. Die sechs Unternehmen hatten sich zu mehreren Bietergemeinschaften zusammengeschlossen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes und der Staatsanwaltschaft Bochum ergaben, dass in der Angebotsphase sowohl die Aufteilung bestimmter Aufträge als auch die Höhe der Angebote zwischen den Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften abgesprochen wurde.

Bei den Arbeiten für die RAG Deutsche Steinkohle AG verhielt es sich ähnlich. Auch hier vereinbarten die Unternehmen, sich abzusprechen. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig, die Unternehmen können Einspruch einlegen.  REIMAR PAUL