DIE WERBEPAUSE
: Wichtige Bekanntmachung

Der Titelschutzanzeiger gehört zu der Art von Periodikum, das nur liest, wer muss. Farbe sucht man vergebens, stattdessen dominiert die Unfarbe Grau in all ihren Facetten – was ganz gut mit dem verhandelten Gegenstand korrespondiert, ja harmoniert.

Jeden Dienstag informiert „Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz“ (Untertitel) den langweiligen Teil der Medienwelt darüber, wer jetzt das Rechts- und Vertragsmanagement bei Bastei Lübbe leitet, eine gewisse Silja Miekley nämlich, sowie dass die Initiative Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) am 13. Mai in Frankfurt ihr 16. Symposium veranstaltet. Thema: „Werbung und Recht“.

Einsamer Höhepunkt sind jedoch die namensgebenden Annoncen. Wer etwa eine TV-Sendung oder ein Magazin namens „Forget Alzheimer“ plant, kann mit Post der Anwälte von Yoram Bannert rechnen. Auch „Ich bin gut zu Vögeln“ ist vom Markt, „in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien …“

Der Titelschutzanzeiger ist eine einzige klare Ansage – umso mehr verstört die Anzeige auf der Rückseite der aktuellen Ausgabe in ihrer hieroglyphischen Anmutung. Sie konterkariert nicht nur den Charakter des Heftchens, sondern schlichtweg alles, was man über Werbung zu wissen glaubt. Im „LISA CONI © Land“ – wo auch immer das liegen mag – ist offenbar den ganzen Tag All You Can Eat am LSD-Buffet. Wenn man Computerviren ausdrucken könnte, würden sie aussehen wie diese Annonce.

Werbung ohne klare Botschaft ist wertlos. Heißt es. Andererseits braucht tiefe, nachhaltige Aufmerksamkeit heutzutage vielleicht gerade dieses Irritationsmoment, das nur Antiwerbung liefert. Gleich mal googeln, wer diese Lisa Coni © ist. Und hoffen, dass nicht einfach nur die Technik versagt hat. DENK