Zu spät symbolisch Schadenersatz gefordert

CONTERGAN Gericht weist Klage eines Norderstedters zurück. Der will durch alle Instanzen gehen

Im ersten Contergan-Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland hat das Bonner Landgericht die Klage eines Opfers abgewiesen. Der 49-jährige Kläger, ein Rechtsanwalt aus Norderstedt bei Hamburg, hatte vom Bund einen symbolischen Schadenersatz von 5.001 Euro gefordert. Das Gericht urteilte gestern, die Klage komme um Jahrzehnte verspätet (AZ: LG Bonn 1 O 211/10). Es gebe keine Gründe, eine Verjährungsfrist von 30 Jahren auszusetzen. Darüber hinaus bestünden auch keine Amtshaftungsansprüche gegenüber dem Bund.

Der Kläger hatte dem Staat mehrere Pflichtverletzungen vorgeworfen. So sei etwa viel zu spät ein Arzneimittelgesetz erlassen worden. Bei entsprechender Kontrolle hätte der Zusammenhang zwischen dem Schlafmittel und Schädigung des Embryos frühzeitig erkannt werden können. Eine Verpflichtung zu einem solchen Gesetz habe es spätestens nach den Römischen Verträgen 1957 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gegeben. Laut Urteil gibt es keinen individuellen Anspruch, wenn der Gesetzgeber untätig bleibt.

Der 49-Jährige hatte bereits bei Prozessauftakt angekündigt, mit seiner Klage durch alle Instanzen zu gehen, um schließlich beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen zu können. Es sei ein „Politikum“, dass die Contergan-Opfer nicht angemessen entschädigt würden. Seit 2008 stünde ihnen im besten Fall eine Rente von 1100 Euro zu.

Das Schlaf- und Beruhigungsmittel mit dem Wirkstoff Talidormid war im Dezember 1961 vom Markt genommen worden, vier Jahre nach Einführung. Weltweit waren da bereits 10.000 Kinder mit Missbildungen geboren worden.  (dpa)