Straßenwerbung zu teuer

URTEIL Gebühren für Werbetafeln sind zu hoch, entscheidet das Verwaltungsgericht

Die vom Land Berlin erhobenen Gebühren für Werbetafeln auf öffentlichen Straßen sind laut einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes teilweise zu hoch. Die Richter haben deshalb mehrere Gebührenbescheide aufgehoben (Az.: VG 1 A 413.08). In dem Verfahren ging es um vier Werbetafeln mit einer Gesamtfläche von knapp 46 Quadratmetern, die eine Firma 1995 in Berlin-Weißensee aufstellte und seither vermietet. Wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hervorgeht, verlangte das Bezirksamt Pankow eine Gebühr von insgesamt 8.143,20 Euro jährlich. Grundlage hierfür war eine Anlage zur Sondernutzungsgebührenverordnung. Die Firma hatte sich beklagt, dass sie die Werbetafeln bei dieser Gebührenhöhe nicht rentabel betreiben könne. Die Kammer folgte dem. (dpa)