Ein Auge auf der Schulter

MODELLPROJEKT Der SPD-Senat beschließt ein Gesetz zum Einsatz von Schulterkameras für Polizisten

„Die Person wird über den Einsatz informiert“

SWANTJE GLISMANN, SPRECHERIN INNENBEHÖRDE

Der SPD-Senat will heute die gesetzliche Grundlage für den flächendeckenden Einsatz von sogenannten „Bodycams“ bei der Polizei schaffen. Zunächst sollen die kleinen Videokameras auf der Schulter von Polizisten in einem Modellprojekt in St. Pauli erprobt werden. Vier Kameras sollen an der Davidwache im Rahmen eines Modellprojektes von 20.000 Euro zum Einsatz kommen.

„Es ergibt Sinn, den Einsatz von Anfang an auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen“, sagt Innenbehörden-Sprecherin Swantje Glismann. Auch wenn erst nur ein Modellprojekt geplant sei, wäre es egal, dass es vorerst nur vier Kameras seien. Durch das Gesetz sei der Weg zum flächendeckenden Einsatz geebnet, das die Bürgschaft absegnen müsse, so Glismann.

Laut dem Gesetzentwurf sollen die Kameras, die auch Ton aufzeichnen, erst aktiviert werden dürfen, wenn „eine Gefahrensituation für die Beamten oder der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen“, sagt Polizeisprecher Holger Vehren. Um den möglichen Angreifer zu warnen, leuchtet bei der Aktivierung eine Lampe auf. „Die Person wird über den Einsatz informiert“, sagt Glismann.

Für die grüne Innenpolitikerin Antje Möller bewegt sich der Einsatz in einer „datenschutzrechtlichen Grauzone“. „Wer schaltet wann ein und aus und wer sichert die Beweise?“, fragt Möller. Auch die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christiane Schneider, hält von Bodycams „grundsätzlich gar nichts“. Es gebe die Erfahrung, dass in Polizeivideos immer wieder für Bürger entlastende und für Polizisten belastende Szene fehlten.  KVA