Verbot aufgehoben

Verwaltungsgericht: Symbole der radikalislamischen Hisbollah dürfen wieder öffentlich getragen werden

Auf Demonstrationen zum Nahostkonflikt dürfen Porträts des Hisbollah-Chefs Hassan Nasrallah gezeigt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts von gestern hervor. Demnach ist das Verbot von Symbolen der radikalislamischen Schiiten-Partei Hisbollah, das in Berlin seit letzten Sommer besteht, rechtswidrig.

Anlass für die Verhandlung war eine Pro-Libanon-Demonstration im August. Dort wurden Hisbollah-Flaggen und Bilder von Hisbollah-Führer Sayyid-Hassan Nasrallah gezeigt mit Sprüchen wie „Wir danken dir“ oder „Wir sind stolz auf dich“. Für seine Anhänger ist Nasrallah ein Heiliger, für seine Gegner ein Terrorist, der Israel von der Landkarte tilgen will.

„Auch eine unbequeme Meinung muss zulässig sein“, argumentierte der Anwalt Eberhard Schultz gestern vor dem Gericht. Er vertrat den deutschen Friedensrat, der gegen den Polizeipräsidenten geklagt hatte. Die Polizei habe nach Meinung des Friedenrats das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Denn anders als von der Polizei behauptet wird – erklärte Schultze – billigten die Demonstranten keine Kriegsverbrechen oder gar antiisraelischen Aktionen.

Der Senat hatte jedes öffentliche Bekenntnis und jede Werbung für die radikalislamische-Partei und Nasrallah untersagt, weil die Organisation für „Forderungen nach der Auslöschung Israels“ stehe. So argumentierte auch Oliver Tölle, Justitiar der Polizei, dass das Zeigen von Hisbollah-Symbolen kein Ausdruck der bloßen Meinungsfreiheit, sondern eine „Anstachelung gegen Israel“ sei.

Eine Argumentation, auf die der Richter nicht einging. „Wir führen hier keine außenpolitischen Debatten“, sagte er und schob hinterher: „Lassen Sie die Leute doch ihre Meinung bilden.“ Deswegen überraschte auch nicht, dass er das Verbot wieder aufhob. CIGDEM AKYOL