Überwachung per Video begrenzt

KARLSRUHE dpa ■ Die Stadt Regensburg darf ein als Begegnungsstätte vorgesehenes Synagogenkunstwerk nicht per Video überwachen. Die geplante Überwachung sei ein erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, bei dem sich die Stadt nicht auf das bayerische Datenschutzgesetz berufen könne, entschied das Bundesverfassungsgericht. Regensburg hatte 2005 über den Resten der mittelalterlichen Synagoge ein Bodenrelief errichten lassen. Daneben gibt es ein unterirdisches Dokumentationszentrum. Weil das Relief mehrfach beschmiert worden war, wollte die Stadt den Platz mit vier Videokameras überwachen. (Az. 1 BvR 2368/06)