LANDESPARTEITAG
: NPD darf doch nach Northeim

Die NPD darf den in Northeim geplanten Landesparteitag in der Stadthalle abhalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden. Damit gaben die Richter einer Beschwerde der NPD gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen statt, wonach Northeim die Nutzung der Halle zu Recht verwehrte. Die Stadt hatte nach dem NPD-Antrag eine neue Nutzungsordnung beschlossen. Doch eine nachträgliche Änderung der Benutzungsbedingungen mit Rückwirkung für bereits gestellte Anträge ist laut OVG unzulässig.  (dpa)