Sommerruhe im Karton

Mit der Zeitumstellung gilt auch eine neue Lärmregelung

BERLIN taz ■ Wenn in der Nacht zum Sonntag die Uhren von zwei auf drei Uhr vorgestellt werden und damit die Sommerzeit beginnt, wird auch eine Neuregelung in Kraft treten, die von der Bundesregierung kürzlich beschlossen wurde, aber von der Öffentlichkeit bislang weitgehend unbeachtet blieb. Während der Zeitumstellung wird auch die Außenlautstärke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland um 20 Dezibel auf Sommerlautstärke heruntergeregelt. Die gesetzlich vorgeschriebene deutsche Außenlautstärke beträgt im Winter rund 90 Dezibel und im Sommer 70 Dezibel. Die neue Lärmverordnung verbietet künftig kreischende Kinder, Hiphop, Lastwagen, Edmund Stoiber, Tokio Hotel und ähnliche Emissionsschleudern. Die Einhaltung der neuen Lärmverordnung überwacht das neu gegründete Bundes-Lärminstitut (BuLä), das seinen Sitz in Kaiserslautern hat.